NEUIGKEITEN BEI DER SPORTUNTERSUCHUNG FÜR DIE KINDER

Seit 9. November ist ein Dekret des Gesundheitsministeriums in Kraft, das eine bedeutende Neuerung bei den Tauglichkeitsuntersuchungen beim Hausarzt vorsieht, die alle Kinder für den Sport brauchen, sofern sie noch nicht das für die Sportuntersuchung in Bruneck vorgesehene Mindestalter in ihrem Sport (z. B. 12 Jahre für Fussball und Langlauf, 11 Jahre für Ski Alpin) erreicht haben. 

Betroffen davon sind alle Kinder, die noch nicht nach Bruneck zur Sportuntersuchung müssen, sondern eine Tauglichkeitsuntersuchung beim Hausarzt machen. Und zwar müssen diese ab sofort auch ein Ruhe-EKG machen.

 

- Kinder, die vor dem 9. November ihre Tauglichkeitsuntersuchung gemacht haben müssen vor der nächsten Tauglichkeitsuntersuchung ein Ruhe-EKG machen und den entsprechenden Bericht bei der nächsten Untersuchung mitnehmen. Die Tauglichkeitserklärung hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr. 

- Kinder, die ab dem 9. November eine Tauglichkeitsuntersuchung brauchen, müssen zuvor ein Ruhe-EKG machen

 

Dieses Ruhe-EKG muss nur einmal absolviert werden und kann dann alle Jahre wieder verwendet werden. Sobald die Kinder dann die für die Sportuntersuchung in Bruneck notwendige Altersgrenze erreicht haben, ist diese Regelung dann hinfällig, da dort sowieso bei jeder Untersuchung ein Ruhe-EKG absolviert werden muss.

 

5 PROMILLE IHRER EINKOMMENSTEUER FÜR DEN SSV PICHL/GSIES

Auch heuer kann jeder Steuerzahler wiederrum 5 Promille seiner Einkommenssteuer einem im CONI-Register eingetragenen Amateursportverein wie dem SSV Pichl/Gsies zukommen lassen. Die Steuernummer des SSV Pichl/Gsies ist 9200 364 021 3. 

STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT DER EINSCHREIBEGEBÜHREN

Seit dem Jahr 2007 ist es möglich, 19% der Einschreibegebühren für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren bei Sportvereinen bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 Euro von der Einkommenssteuer IRPEF abzusetzten. Unter Einschreibegebühren fallen Mitgliedsbeiträge, Kosten- und Spesenbeiträge usw. Zu diesem Zweck stellt der SSV Pichl/Gsies eine Bestätigung der Einschreibegebühren aus. In der Steuererklärung 2011 sind die im Kalenderjahr 2010 bezahlten Beträge absetzbar.

Weitere Informationen hierzu finden sie im entsprechenden Rundschreiben des VSS aus dem Jahr 2007 oder beim Präsident Schuster Erwin (Tel. 349 620072).

VSS-Rundschreiben zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Einschreibegebühren